Waffenschrank

Die Waffenschränke dienen zur Aufbewahrung von Kurz-, Langwaffen und Munition. Nach dem Waffengesetz sind Waffenbesitzer wie z.B. Jäger, Sportschützen, Sicherheitsunternehmen, Polizei und Zoll zur sicheren Unterbringung verpflichtet. Je nach Art und Anzahl der Waffen wird eine entsprechende Sicherheitsstufe bzw. Widerstandsgrad des Waffenschrankes benötigt.